TÜV
Die Plakette: Das Wichtigste zu HU/AU im Überblick
• Seit 1. Dezember 1999 gilt für die HU die so genannte Rückdatierung: Wer also beispielsweise sein Fahrzeug im November zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen lässt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt.
• Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben zu lassen.
• Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. Das gilt auch für die AU.
• Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU/AU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro sowie im Höchstfall 1 (ein) Punkt in Flensburg.
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