Wer einen Mangel verursacht, muss ihn beheben.
Das gilt für Hersteller- und Servicebetriebe.
Aus dem in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbaren Verbraucherschutz folgt, dass jeder private Käufer eines Neufahrzeugs zumindest für 24 Monate ab Kaufdatum Anspruch auf Beseitigung eventueller Produktionsfehler geltend machen kann.
Die Gewährleistungspflicht für Produktionsfehler besteht unabhängig davon, wo der Fahrzeughalter sein Fahrzeug warten oder reparieren lässt.
Mehr Informationen dazu finden Sie im
ADAC Lexikon
.
..... und für die Zeit nach Ablauf der Werksgarantie
können Sie eine "Neufahrzeug-Anschluss-Garantie" oder eine "Gebrauchtwagengarantie" abschließen, sprechen Sie uns an.